Kindergeld, Steuer sparen, Steueränderungen

Die Änderungen beim Kindergeld 2010

12. Juli 2010

Änderungen Kindergeld 2010

In diesem Jahr wurde seitens der Bundesregierung ein neues Steuerpaket ins Leben gerufen, dass vor allem die Familienförderung in den Vordergrund stellt. So gab es auch Änderungen Kindergeld 2010 und diese durchaus positiv zu bewerten, da sich der Betrag des Kindergeldes um 20,00 Euro erhöhte. Das bedeutet anstelle 164,00 Euro für das erste und zweite Kind werden nun monatlich 184,00 Euro ausgezahlt. Für das dritte Kind sind es ab 2010 190,00 Euro.

Doch wer bekommt Kindergeld und gleichzeitig die Vorzüge der Änderungen Kindergeld 2010? Grundsätzlich erhält jeder deutsche Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen kann, Kindergeld. Das gilt unter bestimmten Sonderregelungen für Arbeitnehmer, die innerhalb der EU tätig sind. Ausländische Bürger können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen.

Die Änderungen Kindergeld 2010 gelten dabei nicht nur für eigene Kinder, sondern ebenso für Adoptions-, Stief- sowie Pflegekinder. In der Regel wird dann das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, doch unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 25. Lebensjahr. Das tritt ein, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und bis zum 21. Lebensjahr wird die Förderung gezahlt, wenn sich das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und beim Arbeitsamt gemeldet ist. Auch bei einem freiwillig sozialen Jahr oder einem ebenso freiwilligen Zivildienst im Ausland kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden. Allerdings gelten die oben genannten Punkte nicht, wenn das Kind die jährliche Einkunftsgrenze von 8.004 Euro übersteigt. Aber es gibt noch weitere Ausnahmereglungen, die trotz der Änderungen Kindergeld 201 gelten. Beispielsweise macht das Kind eine Au-Pair Aufenthalt machen, dann kann das als Berufsausbildung gelten und der Zuschuss wird weiterhin gezahlt, wenn das Kind eine Sprachschule besucht und mindestens 10 Stunden in der Woche Unterricht vorweisen kann.

Es kann immer nur eine Person die Förderung in Anspruch nehmen und von den Änderungen beim Kindergeld 2010 profitieren. Das bedeutet, das Kindergeld wird immer nur an ein Elternteil gezahlt.

Um den Zuschuss zu erhalten, muss ein Antrag erfolgen. Das entsprechende Formular dazu gibt es bei der zugehörigen Kindergeldstelle oder zum Downloaden. Zu dem Antrag wird in der Regel eine Geburtsurkunde des Kindes und bei Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden, werden die Einkommensnachweise verlangt.

Doch es gab nicht nur Änderungen beim Kindergeld in 2010,  sondern auch im Kinderfreibetrag hat sich in diesem Jahr etwas geändert. So betrug der Freibetrag pro Elternteil im letzten Jahr 2009 1.932 Euro und stieg nun auf 2.244 Euro. Anders als beim Kindergeld, teilen sich beide Eltern den Kinderfreibetrag und wird nicht monatlich angerecht sondern einmal im Jahr prüft das Finanzamt, ob sich durch den Kinderfreibetrag eine größere Entlastung entsteht als mit dem Kindergeld. Allerdings tritt das in der Regel nur dann ein, wenn der Verdienst recht hoch liegt. Aber auch wenn das der Fall ist, kann der Zuschuss in Anspruch genommen werden und somit auch die Änderungen Kindergeld 2010.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit mit dem Betreuungsfreibetrag weitere Kosten einzusparen. Entweder kann ein Pauschalbetrag von 1.080 Euro bei Ledigen und 2.160 Euro bei Verheirateten pro Kind geltend gemacht werden. Das gilt für alle Kinder, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben. Oder aber man die so genannten erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten als Werbungs- beziehungsweise als Sonderkosten steuerlich berücksichtigen. Das kann aber nur geltend gemacht werden, wenn die Eltern berufstätig sind oder sich in Ausbildung befinden. Die Kosten für beispielsweise Tagesmutter oder Einrichtung müssen nachgewiesen werden und können höchstens zu zwei Dritteln angerechnet werden.

 

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